Unterrichtsmittel eigener Wahl

Kindermessen, Liederhefte/-bücher werden vom (österreichischen) Staat als Unterrichtsmittel eigener Wahl anerkannt. Diese können dann über die Schulbuchaktion abgerechnet werden. 15 % des Schulgesamtbudgets können für diesen Zweck eingespart werden. Religion wird extra - ebenso mit 15 % - berechnet.

Sollten Sie dies wünschen, bitte um einen Vermerk inkl. Angabe der Schulkennzahl im Bestellvorgang!

Seit dem 1. 1. 2014 können Rechnungen für „Unterrichtsmittel eigener Wahl“ nur mehr in elektronischer Form direkt beim Finanzamt eingereicht werden (E-Rechnung). Diese Aufgabe kommt mir als Lieferant zu. Um eine solche Rechnung korrekt einbringen zu können ist es nötig, dass Sie auf der Ihrer Sendung beiliegenden (vorläufigen) Rechnung folgendes vermerken:

Lieferung vollständig und in Ordnung, Rechnung korrekt.
Schulstempel  / Schulkennzahl (!) / Datum / Unterschrift

 

  • Diese Rechnung bitte retournieren. (Idealerweise als eingescanntes PDF oder JPG via Mail, notfalls auch per Post.) Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Finanzamt in dieser Angelegenheit für Ihre Schule zuständig ist
  • Erst wenn die bestätigte Rechnung bei mir einlangt, kann ich die elektronische Rechnung an das Finanzamt stellen. Ich ersuche um möglichst rasche Retournierung.
Wichtiger Hinweis:

Bitte klären Sie vor der Bestellung genau, wie hoch das zur Verfügung stehende Budget Ihrer Schule ist. Für Religion steht ein eigenes Budget zur Verfügung, das rechnerisch mit dem literarischen Budget nichts zu tun hat. Wenn der Betrag auch nur geringfügig überschritten wird, wird die E-Rechnung vom Bund zurückgeworfen und das Procedere beginnt von vorn.

Wenn man sich an all diese Regeln hält, klappt es wunderbar.
Es entstehen für Sie bzw. Ihre Schule keine Kosten.

Alfred Hochedlinger